Steigeisen der DIN 1212 werden mit seitlicher Aufkantung aus aus hochwertigen Gusseisen (GGG) gefertigt. Man erhält sie in verschiedenen Variationen, so zum zum Eingießen, Einmauern und zum nachträglichen Anschrauben in den Schacht. Wie in der DIN 1212 vorgesehen wird jedes Steigeisen mit einer Auftrittsbreite von mindestens 150mm, sowie mit einer Auftrittstiefe von 150mm hergestellt, so das der Fuß genügend Platz beim Auf- und Absteigen in den Schacht findet. Weiterhin ist jedes Steigeisen DIN 1212 mit einem rutschsicheren Auftrittsfläche versehen, um das Abgleiten in den Schacht zu verhindern. Steigeisen DIN 1212 können in Trinkwasser-, Pumpen- sowie in Abwasserschächten und im Trinkwasserschacht bis zu einer Fallhöhe 5 Metern ohne weitere Fallschutzeinrichtung verwendet werden.
Steigeisen nach DIN 1212GS, mit seitlicher Aufkantung als Abkleitschutz, zum nachträglichen Anschrauben, mittels Edelstahl-Hinterschnittanker mit galvanische Trennung, unter der Auftrittsfäche.
Steigeisen nach DIN 1212G mit seitlicher Aufkantung als Abgleitschutz, mit Befestigungslöchern über der Auftrittsfläche, zum nachträglichen Anschrauben mittels Hinterschnittanker.
Steigeisen nach DIN 1212E mit seitlicher Aufkantung als Abgleitschutz und langen Schenkeln zum Einbetonieren.
Steigeisen nach DIN 1212D mit seitlicher Aufkantung als Abgleitschutz zum Einmauern.