Fallschutzeinrichtung

Ab einer Fallhöhe von 5,0 Metern ist die zusätzliche Fallschutzeinrichtung zwingend vorgeschrieben.

Diese besteht aus einer Fallschutzschiene, einem Sicherheitsläufer mit Bandfalldämpfer, einem Sicherheitsgurt sowie einer Einstiegshilfe als Fallschutzschienenverlängerung.

Fallschutzschiene mit Sicherheitsläufer

Ausschreibungstext

Die einzelnen Komponenten einer Fallschutzschiene müssen immer kompatibel zueinander sein. Damit Sie diese leicht und einfach zusammenstellen können, haben wir für Sie einen Ausschreibungstextgenerator erstellt. Sie finden ihn hier.

Fallschutzschiene

In dem speziellen Profil der Fallschutzschiene wird der Sicherheitsläufer geführt. Im Falle eine Absturzes löst dieser seine Verriegelung aus, um einen Absturz zu verhindern und der Bandfalldämpfer federt den Sturz ab.

Sicherheitsläufer in der Fallschutzschiene

Fallschutzschiene an einer Steigleiter mit Sicherheitsläufer

Ausgelöster Bandfalldämpfer vom Sicherheitsläufer

Fallschutzschiene mit Sicherheitsläufer bei dem der Bandfalldämpfer ausgelöst wurde

Material

Das Material der Fallschutzschiene muss dem Material der Schachtleiter entsprechen, um Kontaktkorrossionen zu verhindern. Nur bei GFK-Schachtleitern wird davon abgewichen und eine Fallschutzschiene in Edelstahl V4A verwendet.

Befestigung

Es gibt mehrer Möglichkeiten, wie die Fallschutzschiene angebracht werden kann. Die geläufigste ist das mittige Anbringen an der Sprosse, welches ebenso die günstigste Variante darstellt. Hierbei ist darauf zu achten, dass dafür die Schachtleiter mindestens eine LW von 400 mm aufweisen muss.

Befestigung an der Schachtleiter-Sprosse

Die Befestigung mittig an der Schachtleitersprosse ist die gebräuchlichte Variante. Bei ihr wird ein komfortabler und sicherer Abstieg in den Schacht gewährleistet.

Es wird mindestens eine Schachtleiter mit einer LW von 400 mm benötigt.

Fallschutzschiene in einem Schacht mittig an der Sprosse eingezeichnet

Befestigung am Schachtleiter-Holm

Bei der Befestigung an dem Schachtleiterholm kann eine Schachtleiter auch mit einer LW von 300 mm zum Einsatz kommen. Da der Auf und Abstieg mit einer Mittig angebrachten Fallschutzschiene deutlich konfortabler ist als bei einer seitlich geführten, wird empholen dies nur zur Verwenden wenn keine Schachtleiter mit einer LW von 400 mm verbaut werden kann.

Fallschutzschiene in einem Schacht an dem Holm der Schachtleiter eingezeichnet

Befestigung an der Schachtwand

Das Anbringen der Falllschutzschiene kommt da zum Einsatz, wo Steigeisen verbaut sind. Hierbei wird die Fallschutzschiene mittig zwischen die Steigeisen an die Schachtwand mit Wandabstandhaltern angebracht.

Hierbei sollte beachtet werden, dass bei einem Neubau eines Schachtes, welcher eine Bauhöhe von 5000mm aufweist, besser direkt eine Schachtleiter mit einer LW von 400 mm verbaut werden sollte.

Fallschutzschiene in einem Schacht zwischen Steigeisen an der Schachtwand eingezeichnet

Befestigung am Steigbügel

Der Sicherheitsläufer mit Gurt nicht hinter dem Steigbügel entlanggeführt werden und muss daher seitlich angebracht werden. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Steigbügel der Form A oder der Form B nach EN 13101 handelt, da diese sich in der Form und somit auch in den Befestigungselementen unterscheiden.

Das Befestigen am Steigbügel ist der Befestigung an der Schachtwand vorzuziehen, da so die Fallschutzschiene keinen Abstand zum Tritt aufweist und keine weiteren Dübel für die Wandbefestigung gesetzt werden müssen.

Zeichnung von Steigbügeln im Schacht mit den seitlichen Befestigungselementen

Sicherheitsläufer

Sicherheitsläufer sind speziel dafür konstruiert, den Fall einer Person zu bremsen und den Absturz im Schacht zu verhindern. Er besteht aus einem Bandfalldämpfer und einem Karabinerhaken. Der Sicherheitsläufer muss zu dem Profil der Fallschutzschiene passen.

Sicherheitsgurt

Der Sicherheitsgurt wird vor dem Einsteigen in den Schacht angelegt. Mittels Karabinerhaken wird der Sicherheitsgurt mit dem Sicherheitsläufer verbunden.

Produktbilder des Sicherheitsgurtes

Das Ruhepodest

Ab einer Fallhöhe von 10 Metern ist eine Ruhepodest alle 5,0 m vorgeschrieben. Diese gibt es in klappbarer Ausführung, so dass die absteigende Person es bei Bedarf ausklappen kann.

Das Ruhepodest wird an den Leitersprossen angebracht und ist eine zweiteilige Ausführung.

Normen

Alle Fallschutzschienen müssen der Richtlinie 89/686/EWG (Rechtsvorschriften für persönliche Schutzausrüstungen) entsprechen.