So kommen Sie immer sicher in den Schacht.
Eine Schachtleiter besteht aus einem Holm und rutschsicheren Sprosse aus Profilblech. Sie wird in den Materialien Edelstahl V2A sowie V4A, Stahl verzinkt und in GFL gefertigt. Mit Wandankerm, welche es in verschiedenen Längen gibt, werden die einzelnen Leiterteile an den Schacht gedüblt und mit Leiterverbinder verbunden.
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Durch die baulichen Gegebenheiten ist es nicht immer möglich, eine Treppe einzubauen. Dies trifft vor allem auf kleine (in Breite und Länge) Schächte zu, wo der Platz für eine Treppe nicht ausreichend ist, jedoch nach dem Einbau der Schachtleiter noch ausreichend Rückenfreiraum bleibt. Weiterhin kann eine Schachtleiter eingesetzt werden, wenn der Auf- und Abstieg nur gelegentlich erfolgt und nur eine geringe Unfallgefahr besteht, wodurch die Schachtleiter eine günstige Alternative zu anderen Steigmitteln darstellt.
Schachtleitern werden bei senkrecht oder nahezu senkrecht verlaufenden Wänden bervorzugt verwendet, da diese günstig in der Anschaffung und leicht zu montieren sind.
Die Lichte Weite (LW) gibt den Abstand innerhalb der Holme an und stellt somit den die Sprossenbreite dar.
Baulänge | Sprossenanzahl | Wandanker | Bolzenanker |
---|---|---|---|
0,84 m | 3 Stück | 4 Stück | 8 Stück |
1,12 m | 4 Stück | 4 Stück | 8 Stück |
1,40 m | 5 Stück | 4 Stück | 8 Stück |
1,68 m | 6 Stück | 4 Stück | 8 Stück |
1,96 m | 7 Stück | 4 Stück | 8 Stück |
2,24 m | 8 Stück | 4 Stück | 8 Stück |
2,52 m | 9 Stück | 4 Stück | 8 Stück |
2,80 m | 10 Stück | 6 Stück | 12 Stück |
3,08 m | 11 Stück | 6 Stück | 12 Stück |
3,36 m | 12 Stück | 6 Stück | 12 Stück |
3,64 m | 13 Stück | 6 Stück | 12 Stück |
3,92 m | 14 Stück | 6 Stück | 12 Stück |
4,20 m | 15 Stück | 6 Stück | 12 Stück |
Für eine Materialauswahl müssen die örtlichen Gegebenheiten betrachtet werden. Hierbei wird für folgende Punkte Edelstahl bevorzugt und - teils auch verpflichtend - eingesetzt:
Edelstahl und Stahl darf nicht eingesetzt werden, wenn sich in den Schächten oder Becken Flüssigkeiten oder Gase befinden oder sich bilden können, von denen eine Explosionsgefahr ausgeht. Bei diesen Bedingungen ist eine GFK-Schachtleiter die richtige Wahl. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Menüpunkt "GFK".
Sollten keiner dieser Punkte zutreffen, können Sie auch auf die Schachtleiter aus feuerverzinktem Stahl zurückgreifen.
Die meist verbaute Schachtleiter in Deutschland ist eine aus dem Material Edelstahl. Sie zeichnet sich durch eine sehr lange Haltbarkeit, auch unter widrigen Bedigungen, aus. Sie ist ohne Spezialwerkzeug leicht zu montieren und günstig im Preis.
Die Schachtleiter aus Edelstahl erhalten Sie bei uns in zwei Qualitätsstufen
Bei allen Schächten mit Trinkwasser ist V4A-Edelstahl verpflichtend. In anderen Schächten mit Flüssigkeiten ist "Edelstahl V2A" möglich, jedoch spricht nichts dagegen, ebenso "Edelstahl V4A" zu wählen, um eine längere Haltbarkeit zu gewährleisten.
Die Ausnahme davon bilden Abwasserschächte mit größeren Mengen von Faulgasen. Hierbei sollte auf Schachtleitern aus GFK zurückgegriffen werden.
Eine Schachtleiter welche aus Stahl gefertigt wird ist die günstigste aller Varianten. Sie kann immer da eingesetzt werden, wo es keine offene Wasserführung gibt. Typischerweise wird sie eingesetzt in:
Immer, wenn Flüssigkeiten oder Gase durch ein Bauwerk geleitet werden, bei denen Explosionsgefahr besteht, ist die Schachtleiter aus GFK die richtige Wahl. Durch den Kunststoff ist eine Funkenbildung durch Anstoßen an der Leiter ausgeschlossen und garantiert somit einen gefahrenlosen Einstieg in den Schacht auch bei entzündlichen Gasen.
Die GFK-Leiter im Schacht erkennt man meist an ihrer gelben bis roten Farbe.
Bei einer GFK-Leiter ist zu beachten, dass keine Einstiegshilfe an ihr (egal ob Holm oder Sprosse) angebracht werden kann. Durch die Zugkräfte, die auf die Einstiegshilfe wirken (Hebelwirkung der Haltestange über 1,50m!) könnte der Kunstsoff Schaden nehmen. Dies hat zur Folge, dass der Blitzschutz sowie die Stabilität der gesamten Schachtleiter nicht mehr gewährleistet ist.
Somit muß die Einstiegshilfe bei einer Schachtleiter aus GFK an der Schachtwand angebracht werden, was schon bei der Planung des Schachtes beachtet werden sollte. Meist ist auch der Schacht bereits mit GFK ausgekleidet, wodurch ein nachträglicher Einbau schwieriger zu realisieren ist.
Weiterhin gibt es keine zugelassene Einstiegshilfe aus GFK auf dem deutschen Markt, da diese die geforderten Zugkräfte der GS-BE-22 nicht sicher aufnehmen kann.
Je nach Art des Schachtes muss aus den Verschiedenen Befestigungsvarianten ausgewählt werden. Dabei wird unterschieden zwischen der Befestigung an der Schachtwand mittels Wandanker und der Befestigung auf der Bodenplatten mit Dübelplatte
Die am meisten genutzte Befestigungsart ist die Befestiung mittels eines Wandankers mit einem festen Wandabstand von 150mm. Dieser wird immer dann eingesetzt, wenn die Schachtabdeckung direkt neben der Schachtwand angebracht wurde.
Sollte der Einstieg versetzt zur Schachtwand sein, können Wandanker mit einem größeren Wandabstand bezogen werden. Diese sind meist in verstellbarer Ausführung gefertig um perfekt an die Gegebenheit vor Ort angepasst zu werden. Ebenso finden verstellbare Wandanker ihren Einsatz bei Schächten, welche nach unten schräg verlaufen, damit die Schachtleiter immer in einer gerade Linie angebracht werden kann.
Sollte am Boden des Schachtes ein größerer Raum vorhanden sein, wodurch am Ende der Schachtleiter keine Schachtwand in der Nähe ist, wird diese mittels einer Bodenplatte auf den Schachtboden angedübelt.
Es gibt verschiedene Profile der Holme. Alle Holme müssen die DIN/EN-Normen erfüllen und können damit als gleichwertige angesehen werden.
Jede KBS-Schachtleiter erfüllt folgende DIN-EN-Normen und Vorschrift
Zugelassen auf dem Deutschen Markt ist die Steigleiter für Schächte mit einem Sprossenabstand (Steigmaß) von 250-300 mm. (DIN EN 14396). Jedoch wird hauptsächlich ein Steigmaß von 280 mm angeboten. Das Steigmaß beschreibt den Abstand der Oberkante einer Sprosse zur Oberkante der nächsten Sprosse.
Die Wandanker sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Schachtleiter. Es dürfen nur Wandanker verwendet werden, die mit dem jeweiligen Steigleitersystem zusammen geprüft wurden. Die Mindestanzahl der Wandanker bei Steigleitern für Schächte mit zwei Seitenholmen beträgt 4 Stück. Sie müssen immer im Paar (links und rechts) in gleicher Höhe angebracht werden. Das obere Paar sollte bevorzugt unter der obersten Sprosse angebracht werden, jedoch nicht tiefer als 600 mm, was unterhalb der zweiten Sprosse entspricht. Dies wird durch die EN 14396 geregelt. Desweiteren sind die Herstellerangaben zur Anzahl der Wandaker zu beachten, da die Anzahl der Wandanker sich bei größeren Baulängen (ab ~2,80m) vergrößert.
Die geringste Baulänge ist eine Leiter mit zwei Sprossen. Dies entspricht einer Höhe von 560 mm (jedoch gibt es diese nur als Sonderanfertigung, wodurch eine Länge von 0,84 m die kleinste im Standardsystem ist). Jede weitere Sprosse fügt 280 mm zur Baulänge der Steigleiter hinzu.
Größere Baulängen als 4,20 m in einem Stück sind Sonderanfertigungen. Durch die Kombination einzelner Baulängen in Verbindung mit einem zugelassenen Verbindungsstück ist es möglich, größere Höhen mit Systemmaterial zu überbrücken. Als Verbindungselement dürfen nur Verbindungsstücke des jeweiligen Schachtleiterherstellers Verwendung finden.
Die Abrutsch- und Trittsicherheit sowie Stabilität spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Schachtleiter, wobei es drei technische Schwerpunkte gibt.
1. Der Holm (die senkrecht verlaufende Außenkonstruktion - Doppelholm -, welche auch zum Festhalten beim Auf- und Abstieg genutzt wird) muß in ausreichender Stärke gefertigt sein. Er muß jegliche Zugkräfte, die bei der Nutzung der Leiter entstehen, auffangen können, ohne sich dabei zu verformen. Auch geringe Schwingungen sind bei normaler Nutzung nicht erwünscht, da dies zu einer erhöhten Unfallgefahr führt.
2. Die Sprosse (welche auch als Trittstufe bezeichnet wird) muss in ausreichender Breite (Auftrittsbreite) gefertigt sein. Hierbei sind zwei Mindestbreiten gängig und zugelassen. Die Schachtleiter LW 300, was einer Sprossenbreite von 300 mm entspricht, wobei die Breite 300 mm zzgl. beider Holme beträgt. Und die LW 400, mit einer Sprossenbreite von 400 mm und somit einer Gesamtbreite der Leiter von 400 mm zzgl. den beiden Holmen.
Neben der Breite der Sprosse ist die Rutschhemmung ausschlaggebend für die Qualität einer Sprosse. Gerade bei einem Vorhandensein von Schmierstoffen wie Ölen, Fetten oder Schlämmen müssen die Sprossen eine Trittfläche aufweisen, welche mit starken Profilen - die nach unten offen sind - gefertigt werden (GUV-R 181). Hierbei werden hauptsächlich Lochprofile eingesetzt, aber auch Streifenprofile sind möglich. Bei uns erhalten Sie ausschließlich Schachtleitern mit Sprossen, die auch für die Nutzung in Verbindung mit Schmierstoffen geeignet sind.
3. Die Wandanker, welche die Verbindung zwischen Leiterholm und Schachtwand darstellen, müssen mit einem Wandabstand von 150 mm (Länge des Wandankers von Schachtwand bis Holm) aufweisen, um einen ausreichenden Freiraum für die Füße zu bieten. Sie dürfen jedoch nicht zu lang sein, wo durch die Leiter zuweit in den Schacht hineinragen würde, damit eine Personenrettung jederzeit möglich ist (Rückenfreiraum min. 600mm [ergibt sich aus der GUV-R 177 - Punkt 4.4 sowie der GUV-C C5]). Weiterhin müssen die Wandanker in einer geeigneten Materialstärke gefärtigt sein, die alle auftretenten Kräft aufnehmen kann.
Nach DIN EN 14396:2004 wird eine Schachtleiter als "Steigleiter für Schächte" bezeichnet.
Auch wenn eine Schachtleiter umgangsprachlich auch als Steigleitern bezeichnet werden, ist dies technisch nicht korrekt, da eine Steigleiter in Konstruktion, Fertigung und Material an andere örtliche Gegebenheiten angepasst ist.
Im Hochbau im öffentlichen Sektor dürfen Schachtleitern nicht eingesetzt werden, wie z.B. bei Schornsteinen, Brückenpfeilern, Türmen, Masten und Silos sowie Steiggänge, die ausschließlich als Angriffs- und Rettungswege für die Feuerwehr dienen. (GUV-R 177). Hierzu gibt es gesonderte Hochbauleitern, welche in Kurzform als Steigleiter bezeichnet werden, die mit anderen Sicherungsmaßnahmen (wie Rückenschutz) gegen den Absturz ausgerüstet sind bzw. auf die Ausrüstung werkseitig vorbereitet sind.
Wiederum dürfen Steigleitern nicht in Bereichen eingesetzt werden, wo beispielsweise der Fallschutz nicht mittels Rückenschutz realisiert werden kann. Dies ist bei Schächten der Normalfall, da dort meist keine ausreichende Rückenfreiheit vorhanden ist. Eine Rettung von Personen - von oben - muss auch mit allen Einbauteilen immer gewährleistet sein (GUV-V C5), was bereits bei der Konstruktion der Leiter Beachtung findet.